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ANPASSUNG DER SONDERSTEUER FÜR
KOHLENWASSERSTOFFE FÜR
“GEWERBEDIESEL”
Die STEUERRÜCKERSTATTUNG für GEWERBEDIESEL hat ab dem 1. Januar 2012 eine Änderung in Spanien erfahren
Die neue Regierung hat ein Eilmaßnahmenpaket verabschiedet (Königliches Gesetzesdekret vom 30. Dezember), von welchem insbesondere die sechste Schlussbestimmung hervorzuheben ist, durch die der Artikel 52 bis Gesetz 38/1992 vom 28. Dezember über Sondersteuern geändert wird. Bislang betrug die Rückerstattung für Gewerbediesel 0,029 €/Liter (29 € pro 1.000 Liter). Die durch dieses Gesetzesdekret eingeführte Änderung sieht nun jedoch eine Rückerstattung von 0,001 €/Liter vor (1 € pro 1.000 Liter). Damit beläuft sich die maximale jährliche Rückerstattung pro Fahrzeug auf 50 €.
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